Puschwitz ist ein Ortsteil der Stadt Belgern-Schildau im Süden des Landkreises Nordsachsen. Puschwitz liegt in der Dahlener Heide, nordöstlich von Leipzig (ca. 67 km) zwischen Torgau (ca. 16 km) und Riesa (ca. 27 km). weiterlesen »
Bennewitz ist ein Ortsteil der Kreisstadt Torgau im Osten des Landkreises Nordsachsen. Bennewitz liegt am Rand der Dahlener Heide, nordöstlich von Leipzig (ca. 60 km) zwischen Torgau (ca. 7 km) und Mühlberg/Elbe (ca. 20 km). weiterlesen »
Vogelgesang ist ein Ortsteil der Gemeinde Elsnig im Norden des Landkreises Nordsachsen. Vogelgesang liegt nordöstlich von Leipzig (ca. 58 km) zwischen Torgau (ca. 9 km) und der Lutherstadt Wittenberg (ca. 40 km). weiterlesen »
Ammelgoßwitz ist ein Ortsteil der Stadt Belgern-Schildau im Süden des Landkreises Nordsachsen. Ammelgoßwitz liegt an der Elbe, nordöstlich von Leipzig (ca. 69 km) zwischen Torgau (ca. 17 km) und Riesa (ca. 24 km). weiterlesen »
Torgau ist die Kreisstadt im Nordosten des Landkreises Nordsachsen. Die Große Kreisstadt Torgau liegt an der Elbe, nordöstlich von Leipzig (ca. 52 km). weiterlesen »
Wer sich mit der Geschichte der Rittergüter beschäftigt, der stößt auf Begriffe, wie Mannlehngut, Allodialrittergut, Erbrichtergut, Ehrbarmann und Leibgedinge. Auch wenn alle diese Begriffe mit den herrschaftlichen Feudalsitzen zu tun haben, bezeichnen sie doch unterschiedliche Nutzungen und Rechtsformen.

Rittergut Schenkenberg (bei Delitzsch), noch im frühen 19. Jahrhundert als Mannlehngut genannt
Mannlehngut (auch Mannlehen): Das
Lehnswesen entwickelte sich seit dem 8. Jahrhundert im Frankenreich durch die Verleihung von Grundstücken, Dörfern u.a. seitens der Landesherren an von ihnen Begünstigte. Damit verbunden war ein
persönliches Dienst- und Treueverhältnis, das unter der vorherrschenden Naturalwirtschaft nur durch die Verleihung von Land zur beschränkten Nutzung abgegolten werden konnte.
Grundlage dieses Lehnsverhältnis war die Idee des geteilten Eigentums. Das Obereigentum unterstand dem Lehnsherrn und das Unter- oder Nutzungseigentum dem Vasallen (Lehnsmann). Letzterer erhielt sein Gut zum Besitz und Genuss gegen die Verpflichtung zu besonderer Treue, wie Leistung von Ritterdiensten im Kriege und Hofdiensten im Frieden. Er bekam den Besitz geliehen, ursprünglich bis auf Widerruf, später auf Lebenszeit, bis endlich der Lehnsbesitz zu einem vererbbaren und veräußerlichen Recht wurde.
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Rittergut Rehmsdorf (bei Zeitz) mit dem als Schloss bezeichneten Herrenhaus
In der Landschaft der Gutshöfe kursieren verschieden Bezeichnungen, wie Gutshof, Rittergut, Lehngut, Freigut, Klostergut, Domäne und Allodialgut. Auch wenn alle landwirtschaftliche Großbetriebe waren, so sind ihre Entstehung, Rechtsformen und Vorrechte verschieden.
Gutshof bezeichnet ein größeres landwirtschaftliches Anwesen, meist als herrschaftlicher Besitz. Es wird oft auch nur als Gut oder Domäne bezeichnet und kann auch ein Bauerngut sein. Der Begriff Gutshof kann somit als Oberbegriff angesehen werden. weiterlesen »